Schwarze Schafe – weiße Westen
Kirchliche Sonderrechte ohne unangenehme Verpflichtungen – mit einer Gastmitgliedschaft im Diakonischen Werk sollte dies möglich sein. So glauben das zumindest einige Arbeitgeber.
Kirchliche Sonderrechte ohne unangenehme Verpflichtungen – mit einer Gastmitgliedschaft im Diakonischen Werk sollte dies möglich sein. So glauben das zumindest einige Arbeitgeber.
Das Ergebnis der so genannten Schlichtung in der ARK DD ist aus Sicht der Beschäftigten in der Diakonie ein Skandal.
Wie die Arbeitgeber die Mitarbeitervertretungen ›aktiv‹ werden lassen
Unter dem wohlklingenden Titel ›Mitarbeiter aktiv vertreten‹ wird seit einiger Zeit ›Rechtssicheres Praxiswissen für die Mitarbeiter-vertretung in kirchlichen und sozialen Einrichtungen‹ angeboten – vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG.
Die “Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen
Arbeitsrechts“ waren ein häufig bemühter Widerhall der EKD Synode 2011, die wieder einmal mehr, Hoffnung auf eine grundlegende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts machen sollte.
Nach Ansicht der Bundeskonferenz müssen diese Einschränkungen unter allen Umständen verhindert werden. Es wurde deshalb beschlossen die Vertreter der Arbeitgeber persönlich anzuschreiben, um sie auf die Auswirkungen ihres Handels hinzuweisen und sie zur Rücknahme der Anträge aufzufordern.
Eine Argumentationshilfe gegenüber der Dienststellenleitung und zur Verdeutlichung, dass eine wirkliche Mitbestimmung nur durch die Einigungsstelle zu erreichen ist.
Die Bundeskonferenz fordert in einem offenen Brief Bundesarbeits- und
Sozialministerin Andrea Nahles auf – in Bezug auf Leiharbeit und Werkverträge –
keine Ausnahmeregelungen für die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen
zuzulassen.
Offener Brief der Bundeskonferenz an den Vorstand der Diakonie Mitteldeutschland.
Die Diakonie ist einer der größten Anbieter im Sozial- und Gesundheitswesen in Deutschland. Ihre Arbeit finanziert sich weitgehend über Mittel der öffentlichen Hand und der Sozial- und Pflegekassen.
Die beiden Kirchen mit ihrer Diakonie und Caritas haben es nicht vermocht, denjenigen, die für sie beruflich den „Dienst am Nächsten“ verrichten, eine wenigstens auskömmliche
wirtschaftliche Existenzgrundlage zu verschaffen.