Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD
Unterschriftensammlung zur Änderung des MVG-EKD – für eine ordentliche Einigungsstelle, gegen die „ACK-Klausel“
Unterschriftensammlung zur Änderung des MVG-EKD – für eine ordentliche Einigungsstelle, gegen die „ACK-Klausel“
Das Absurde Theater der Arbeitsrechtssetzung im „3. Weg“ nimmt seinen Lauf. Die scheinbar nicht enden wollende Kette von Abstrusitäten der besonderen kirchlichen Arbeitsrechtssetzung setzt sich fort.
Anlässlich der Tarifkonferenz am 11. und 12. Oktober 2017 wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das folgende Manifest verabschiedet. In einer Kundgebung nach der Konferenz wurde das Manifest der Diakonie Deutschland und dem Verband Diakonischer Dienstgeber in Deutschland überbracht.
Am 28. Juni 2017 fand vor dem Kirchengericht der EKD eine denkwürdige Verhandlung statt. Gegenstand war die am 3. April 2017 durchgeführte sogenannte „Schlichtung“ für die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK).
Die Bundeskonferenz hat die Parteivorsitzenden angeschrieben und die Parteien aufgefordert, sich für „Gleiche Rechte für alle betrieblichen Interessenvertretungen in kirchlichen und nicht-kirchlichen Betrieben“ einzusetzen und die Streichung des § 118 Betr.VG in das Parteiprogramm aufzunehmen.
Kirchliche Sonderrechte ohne unangenehme Verpflichtungen – mit einer Gastmitgliedschaft im Diakonischen Werk sollte dies möglich sein. So glauben das zumindest einige Arbeitgeber.
Das Ergebnis der so genannten Schlichtung in der ARK DD ist aus Sicht der Beschäftigten in der Diakonie ein Skandal.
Wie die Arbeitgeber die Mitarbeitervertretungen ›aktiv‹ werden lassen
Unter dem wohlklingenden Titel ›Mitarbeiter aktiv vertreten‹ wird seit einiger Zeit ›Rechtssicheres Praxiswissen für die Mitarbeiter-vertretung in kirchlichen und sozialen Einrichtungen‹ angeboten – vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG.
Die “Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen
Arbeitsrechts“ waren ein häufig bemühter Widerhall der EKD Synode 2011, die wieder einmal mehr, Hoffnung auf eine grundlegende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts machen sollte.
Nach Ansicht der Bundeskonferenz müssen diese Einschränkungen unter allen Umständen verhindert werden. Es wurde deshalb beschlossen die Vertreter der Arbeitgeber persönlich anzuschreiben, um sie auf die Auswirkungen ihres Handels hinzuweisen und sie zur Rücknahme der Anträge aufzufordern.