Offener Brief an die Fraktionen der Regierungskoalition
– Stärkung der Arbeitnehmer:innenrechte in diakonischen Unternehmen
– Abschaffung des „kirchlichen Arbeitsrechts“
– Stärkung der Arbeitnehmer:innenrechte in diakonischen Unternehmen
– Abschaffung des „kirchlichen Arbeitsrechts“
Die Bundeskonferenz
fordert die Einleitung eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit der gebotenen
Anhörung sowie das Mitarbeitervertretungsgesetz weitergehend zu überarbeiten.
Diese Forderung soll am 5. März in Berlin sichtbar gemacht werden. Die Gewerkschaft ver.di übergibt dort die Unterschriften der Petition an das Bundesarbeitsministerium.
Der durchgeführte Dialogprozess endet im Januar 2024. Was bedeutet das für Mitarbeitervertretungen?
Auch nach der Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes am 05.12.2023 benachteiligt die Evangelische Kirche ihre Interessenvertretungen. „Diese Schwächung der Mitarbeitervertretungen muss ein Ende haben“, so Ralf
Hubert, Vorsitzender der Bundeskonferenz
Vielfache Reformbemühungen von Kirche und Diakonie, aber auch eine schwindende Akzeptanz des kirchlichen Arbeitsrechts sind derzeit zu beobachten…
Württemberg war die letzte Landeskirche, in der nur Mitglieder einer ACK-Kirche in die MAV wählbar waren…
Rechtssichere Lösungen sind nur über Tarifverträge zu erreichen…
Die EKD entfernt sich mit diesem Gesetz weiter vom mitbestimmungsrechtlichen Standard in der Bundesrepublik…
Vor fast zwei Jahren hat die Bundeskonferenz das Thema Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auch in diakonischen Unternehmen wieder aufgegriffen. Mehr als ein Jahr haben sich die Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen mit der Frage beschäftigt…