Aktuelles zu

Stellungnahme der Bundeskonferenz

zum Beschluss des Schlichtungsausschuss der ARK DD vom 3. April 2017

Das Ergebnis der so genannten Schlichtung in der ARK DD ist aus Sicht der Beschäftigten in der Diakonie ein Skandal. Allein schon die Durchführung dieser „Schlichtung“ ist skandalös. Kirche und Diakonie betonen immer, dass der so genannte Dritte Weg auf Konsens angelegt sei – diese Schlichtung wurde jedoch ohne jegliche Beteiligung der Arbeitnehmerseite durchgeführt. Es ging offenbar nicht um eine Einigung im Konsens, sondern ausschließlich um Ergebnisse im Sinne des Diakonische Werkes und des Arbeitgeberverbandes VdDD. Das Vorgehen zeigt einmal mehr, dass die Interessen der Beschäftigten ignoriert werden. Anders kann man nicht erklären, dass eine ar-beitsrechtliche Regelung getroffen wurde, obwohl die gesamt Arbeit-nehmerseite mehr als deutlich gemacht hat, dass sie damit nicht einverstanden ist.

Inhaltlich bleibt das Ergebnis auch deutlich hinter entsprechenden Abschlüssen in anderen Bereichen zurück. Der nominalen Entgelterhöhung von 2,7 %, die für sehr viele Beschäftigten erst zum 1. September in Kraft treten wird, steht die „Eigenbeteiligung“ an der Zusatzversorgung gegenüber. Diese Eigenbeteiligung reduziert die Lohnerhöhung allein in diesem Jahr um mindestens 0,15 %. Ab 1. Januar 2018 werden die Beiträge z. B. bei der Zusatzversorgungskasse Dortmund auf 5,6 % erhöht und die Beschäftigten werden 0,55% zu tragen haben.

Ein Skandal ist auch, dass Beschäftigte z. B. in der Altenhilfe und Jugendhilfe die Gehaltserhöhung erst drei Monate später erhalten sollen, und das obwohl die Gehälter voll refinanziert werden müssen und obwohl der Pflegebeauftragte der Bundesregierung dringend darum gebeten hat, bessere Vergütungen für die Pflegekräfte zu vereinbaren.
Weiterhin wird die Hürde der „Tariftreue“ zur Anwendung der Absenkungsmöglichkeiten in § 17 und den Anlagen 14 und 17 der AVR weiter aufgeweicht: In Zukunft reicht es, wenn die Einrichtungen Grundentgelt, Kinderzuschlag und Urlaub nach AVR DD oder einer gleichwertigen Regelung zahlen. Weitere Absenkungen der Löhne werden dadurch wieder erleichtert. Somit werden weitere Mitarbeitende eine Kürzung von bis zu 6 % und 50 % der Jahressonderzahlung hinnehmen müssen. Diese Übertragung des Arbeitgeberrisikos auf die Kolleg*innen ist nicht akzeptabel.

Der Dritte Weg zeigt hier sein wahres Gesicht: Offenbar ist er dazu da, den Arbeitgebern Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Die Interessen der Beschäftigten werden weitgehend ignoriert.

Die Bundeskonferenz sieht sich durch den Verlauf dieser „Verhandlungen“ in der ARK DD weiter in ihrer Position bestätigt, dass nur echte Tarifverhandlungen in der Diakonie mit einer starken Gewerkschaft am Verhandlungstisch die Interessen der Arbeiternehmer*innen schützen können.