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Nicht ohne uns!

Die Ampel-Koalition hat sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass sie gemeinsam mit den Kirchen prüfen wollen, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. In einem Schreiben an die Verantwortlichen der Koalition haben wir deutlich gemacht, dass wir – die Bundeskonferenz – bei dieser Prüfung einbezogen sein müssen. Weiter haben wir Beispiele aufgezeigt, warum nicht nur eine Prüfung, sondern Veränderungen notwendig sind. 

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Entschädigungsordnung
zur Einigungsstelle ist untauglich

Die Bundeskonferenz hat die Bundesanwaltskammer um eine Einschätzung zur Verordnung über die Entschädigung für die Mitglieder von Einigungsstellen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ gebeten und Antwort erhalten. 

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