Stellungnahme zur Richtlinie an die berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie (Loyalitätspflicht)
Die Richtlinie ist so für den Bereich der Diakonie nicht vertretbar.
Die Richtlinie ist so für den Bereich der Diakonie nicht vertretbar.
Eine Verabschiedung und Umsetzung der Richtlinie in der jetzigen Fassung sollte unterbleiben…
Die Bundeskonferenz erklärt ihre Solidarität mit den Kolleg:innen der Gewerkschaft ver.di, die bei den aktuellen Tarifverhandlungen um mehr Lohn im öffentlichen Dienst, plus 10,5 %,
mindestens 500,- € und 200,- € für Auszubildende, streikbereit sind.
Das Ziel der Bundeskonferenz ist nicht nur die Mitbestimmung auf Grundlage gleicher Rechte im Betrieb, vielmehr fordert die Versammlung die Stärkung von Arbeitnehmer:innenrechten und den Abschluss bzw. die Geltung von Tarifverträgen für diakonische Unternehmen.
Die Delegierten der Bundeskonferenz haben in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2022 die Sprecher:innengruppe und einen Vorsitzenden neu gewählt.
Neben der Wahl beschlossen die Delegierten ein überarbeitetes Selbstverständnis.
In der diesjährigen buko Klausur Mitte Juni gab es neben den inhaltlichen Themen auch eine kleine Feier zur Verabschiedung des langjährigen Vorsitzenden der Bundeskonferenz Siegfried Löhlau.
Die Ampel-Koalition hat sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass sie gemeinsam mit den Kirchen prüfen wollen, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. In einem Schreiben an die Verantwortlichen der Koalition haben wir deutlich gemacht, dass wir – die Bundeskonferenz – bei dieser Prüfung einbezogen sein müssen. Weiter haben wir Beispiele aufgezeigt, warum nicht nur eine Prüfung, sondern Veränderungen notwendig sind.
Das Einigungsstellenverfahren ist im Betriebsverfassungsgesetz ein bewährtes Mittel um sachgerechte Lösungen für Regelungsstreitigkeiten im Betrieb zu finden.
Jetzt wurde die Wirkung dieser Empfehlung mit einer bundesweiten Umfrage überprüft und es wurde bestätigt:
Eine Empfehlung bringt nicht mehr Beteiligung und Mitbestimmung.
Die Bundeskonferenz hat die Bundesanwaltskammer um eine Einschätzung zur Verordnung über die Entschädigung für die Mitglieder von Einigungsstellen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ gebeten und Antwort erhalten.