Kurzporträt
Dazu zählen unter anderem Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der ambulanten und stationären Altenpflege sowie Krankenhäuser. Auch in der Eingliederungshilfe, der Familienhilfe und anderen sozialen und caritatien Angeboten setzten sich unsere Kollge:innen tagtäglich ein.
Alle Einrichtungen sind durch das Mitarbeitervertretungsgesetz verpflichtet, eine Mitarbeitervertretung (MAV) zu wählen. Die MAVen vertreten die Interessen der Mitarbeiter:innen gegenüber den Arbeitgebern und tragen damit maßgeblich zur Weiterentwicklung der diakonischen Einrichtungen bei. Auf gliedkirchlicher Ebene wählen sie gemäß den Mitarbeitervertregungsgesetzen ihre gemeinsamen Interessenvertretungen (GA/AGMAV/AGMV).
1991 haben sich diese Interessensvertretungen als Bundeskonferenz, kurz buko, zusammengeschlossen. Zentrales Ziel war der Austausch und die Vernetzung untereinander, um die gemeinsamen Interessen auf Bundesebene abgestimmt und wirkungsvoll vertreten zu können. Untersützt wurde und wird die buko von der Gewerkschaft ÖTV und in Folge ver.di.
Auch aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht hat die EKD 2013 die buko ins Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) aufgenommen. Seit 2014 sind Informationsaustausch und Vernetzung Auftrag der buko. Zudem gehören die Organisation der Kommunikation, die Unterstützung und Beratung der AGMAVen und GAe sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu geplanten kirchengesetzlichen Regelungen im kirchlichen Arbeitsrecht zu den kirchengesetzlich festgelegten Aufgaben der buko.
Die Bundeskonferenz formuliert und vertritt Interessen und Forderungen der Mitarbeiter:innen diakonischer Unternehmen nach innen, in die kirchlichen- und diakonischen Gremien, sowie nach außen in die Öffentlichkeit.