zu klaren und eindeutigen Beschlüssen hinsichtlich des kirchlichen Arbeitsrechts auf – Inflationäre Absichtserklärungen schaffen kein Vertrauen auf Arbeitnehmer-Seite
Die “Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ waren ein häufig bemühter Widerhall der EKD Synode 2011, die wieder einmal mehr, Hoffnung auf eine grundlegende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts machen sollte.
Die Synode wollte dabei sichtbare „Missstände“ bei den diakonischen Unternehmen, die in den Ersten Weg ausweichen, die Outsourcing mit Lohnabsenkungen und ersetzende Leiharbeit betreiben sowie nicht hinnehmbare Niedriglöhne zahlen, in ernsthafte Konsequenzen und Sanktionen überführt wissen.
Gefordert wurde sogar, eine Beschwerdestelle einzurichten, „die allen Missstandsfällen konsequent nachgeht“. Auch sollten nach dem Willen der Synodalen, die Mitarbeitervertretungen in ihren Beteiligungsrechten gestärkt werden
und u. a. „sei darüber hinaus eine grundlegende Reduktion der Anzahl der
Arbeitsrechtskommissionen dringend erforderlich.“ Wie von Seiten der diakonisch Beschäftigten nicht anders erwartet, sind diese Reformbestrebungen bislang nicht über den Status der Makulatur hinaus gekommen und machen eine starke und nachhaltige Reaktion der Kolleginnen und Kollegen gegenüber der EKD Synode am 07.11.2016 in Magdeburg erforderlich! Das kirchliche Arbeitsrecht ist historisch überholt. Statt der zersplitterten Regelungen in der Diakonie, den zahlreichen Ausnahmeregelungen und Notlagenregelungen brauchen wir einen einheitlichen Tarifvertrag im sozialen Bereich. Noch immer reichen die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen weit hinter die der Betriebs- und Personalräte zurück. Wirtschaftliche Mitbestimmung bleibt in den diakonischen Unternehmen ein Fremdwort. Statt Tarifverträgen wird den Gewerkschaften nur ein Katzentisch in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen angeboten. Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten: rundum Fehlanzeige ! Die Bundeskonferenz verlangt von der EKD-Synode, ihre stimmigen Empfehlungen endlich in Gesetze und Verordnungen einfließen zu lassen.