Geschichte
der Bundeskonferenz

Geschichte der Bundeskonferenz der agmaven und Gesamtausschüsse im Bereich des Diakonischen Werkes der EKD

Wie alles begann

Die "Buko" wurde 1991 aus der Notwendigkeit heraus gegründet, gemeinsame Positionen zum geplanten MVG der EKD zu entwickeln.

Zu dieser Zeit kam niemand aus den Leitungen der EKD, den Gliedkirchen, dem Diakonischen Werk der EKD und den gliedkirchlichen Diakonischen Werken auf die Idee, vor der Verabschiedung der MVGs mit denen, die davon am meisten betroffen waren, den Mitarbeitervertretungen und deren Zusammenschlüsse (agmav + ga), das Gespräch zu suchen, um eventuell herauszubekommen, was sie denken und welche Vorstellungen sie davon haben, wie in den kirchlichen und diakonischen Betrieben die Mitbestimmung zu gestalten ist. Mit der Gewerkschaft das Gespräch, den Austausch zu suchen kam gar nicht in Frage, obwohl zu der Zeit zumindest in der Nordelbischen Kirche und Berlin mit den Gewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen waren. Von daher war die Zeit reif, dass MitarbeitervertreterInnen und KollegInnen aus den Betrieben sich in die Debatte einmischten.

Ein zusätzlicher Impuls für die Bildung eines bundesweiten Zusammenschlusses ergab sich durch die Wiedervereinigung von DDR und BRD 1989/1990. In der Arbeitsrechtlichen Kommission des DW der EKD waren bis dato natürlich nur VertreterInnen aus der „alten“ BRD. Durch den „Beitritt“ der ehemaligen DDR wuchs das Gremium auf über 50 VertreterInnen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.

So lag es nur allzunah, ein Gremium zu bilden, in denen sich die ArbeitnehmervertreterInnen bundesweit austauschen konnten zu arbeitsrechtlichen und Mitbestimmungsfragen und etwas zu schaffen, das in der Lage war, Einfluss zu nehmen auf die gesetzgeberischen Initiativen der EKD und der DW.

Ab 1991 gab es erste Treffen von VertreterInnen der agmaven/ga mit dem Ziel, eine Grundlage zu schaffen, die die ArbeitnehmervertreterInnen in die Lage versetzen würde, sich auszutauschen und vor allem handlungsfähig zu werden.

In der Folge haben sich die Kräfte durchgesetzt, die eine zunächst dreiköpfige „Sprechergruppe“ wollten an der Spitze, dem Prinzip „One (wo)-men, one vote“ und enger Anbindung an die Beschlusslage in der Bundeskonferenz, wie dieses Gremium schließlich getauft wurde. Basisdemokratisch.

1991
1992

Das erste Thema drängte sich sofort auf

Das MVG-EKD sollte auf der Synode in Suhl am 6. November 1992 beschlossen werden – und zwar ausschließlich so, wie es sich die EKD und deren Kirchenjuristen sich vorgestellt hatten.

So erhob die Bundeskonferenz ihre Stimme ausgesprochen laut und vernehmlich : Über 1.000 Demonstranten bereiteten den Synodalen eine große Überraschung.
Es wurde Flugblätter verteilt mit unseren Forderungen, es wurde ein Gegenentwurf zum MVG entwickelt und das Gespräch mit den Synodalen gesucht. Gleichzeitig zog ein bunter, lauter Zug durch Suhl, sehr zum Erstaunen der Bevölkerung, so was hatte man noch nicht gesehen, und zusätzlich noch gegen die Absichten der Kirche gewandt, die Rechte der MAVler im Betrieb drastisch schlecht auszugestalten.

Von Anfang ihres Bestehens war den Menschen in der Bundeskonferenz klar, dass sie, allein auf sich gestellt, nur schwer etwas bewegen könnten. So war die Gewerkschaft ÖTV (jetzt ver.di) von Anfang an der natürliche Bündnispartner der Bundeskonferenz.

Innerkirchlich und inner-diakonisch verursachte die Vorgehensweise der Buko erhebliche Unruhe; das war man nicht gewohnt, in der Vergangenheit waren es immer gute, vertrauliche Gespräche mit den Kirchenoberen, in denen man Bitten vorbringen konnte oder „angehört“ wurde.

Für weitere Aufregung sorgte ein Schreiben der BuKo an Vertreter der EU, die Sonderrechte der Kirche in Deutschland zu begrenzen: Wenn diakonische Arbeitgeber sich verhalten wie normale Arbeitgeber im Kapitalismus, müssen sie  sich folgerichtig auch so behandeln lassen, das heißt Tarifverträge und Betriebsräte nach BetrVG!

Der Präsident des Diakonischen Werkes der EKD bat daraufhin die gliedkirchlichen DWe, die agmavler und GAler nicht mehr zur BuKo fahren zu lassen. Außer im Mecklenburgischen DW leistete niemand seiner Aufforderung Folge.

Die erste Demo

1997 in Fulda – die erste laute und bunte Demo mit einer Band, die uns musikalisch begleitete. Thema war die Besetzung der AN-Seite der ARK ausschließlich durch den VKM, der im Bereich der Diakonie keine Basis vorweisen konnte und kann.

Die Buko bezog ihre Bedeutung immer aus der Bewegung, aus der Aktion und in der gegenseitigen Unterstützung der agmaven/GAe. Selbstverständlich war auch die dauerhafte Teilnahme des zuständigen ÖTV-, später ver.di-Verantwortlichen auf Bundesebene für Kirche und ihre Einrichtungen. Immer wieder gab es Anläufe, mit der Politik ins Gespräch zu kommen, um zu einer Verbesserung des kirchlichen Arbeitsrecht bzw. zur Übernahme der Standards aus Tarifverträgen und BetrVG zu kommen.

1997
2002

Gemeinsame Fachtagungen

Seit 2002 führt die BuKo zusammen mit der ver.di-Bundesverwaltung, der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche (AuK) und dem Fortbildungsverein „dia e.V.“ regelmäßig Fachtagungen in Kassel durch, immer im November, die Einfluss genommen haben auf den Diskurs über das kirchliche Arbeitsrecht. Diese Tradition wird bis heute fortgesetzt.

Im Laufe der Jahre wurde die BuKo faktisch auch von der Kirche und der Diakonie auf Bundesebene anerkannt: Wurde das BetrVG novelliert war klar, dass MitarbeiterInnen in Kirche und Diakonie nicht tatenlos zusehen würden, wie sie selbst die Schlusslichter am Zug der Mitbestimmung bilden würden. An der Praxis der „Anhörung“ änderte das leider nichts .

Es wurde laut

Spätestens bei der Synode am 9. November 2011 in Magdeburg zeigten weit über 1.000 MitarbeitervertreterInnen lautstark ihren Protest gegen das von der Synode proklamierte Streikverbot. Das war auch der vorläufige Höhepunkt der zunehmenden Präsenz in den Medien. War es zu Gründungszeiten der BuKo schier unmöglich, mit unserem Anliegen in die Medien zu kommen, hat die Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht stetig zugenommen. Am Ende war es möglich, in unterschiedlichen Sendungen im Fernsehen unsere Kritik weit zu verbreiten.
Das führte schließlich zur Thematisierung des kirchl. Arbeitsrechts im Deutschen Bundestag. Auf dem Gewerkschaftstag von ver.di in Leipzig ist es gelungen, das Thema in den Mittelpunkt zu stellen.

2011
2013

Renovierung

Im November 2013 wurde das MVG-EKD wieder einmal "renoviert": die Bundeskonferenz wurde kirchenrechtlich anerkannt und sie wurde – wie auch die Ständige Konferenz der Gesamtausschüsse der verfassten Kirche – in das MVG aufgenommen.

1991

Wie alles begann…
Die „Buko“ wurde 1991 aus der Notwendigkeit heraus gegründet, gemeinsame Positionen zum geplanten MVG der EKD zu entwickeln.
Zu dieser Zeit kam niemand aus den Leitungen der EKD, den Gliedkirchen, dem Diakonischen Werk der EKD und den gliedkirchlichen Diakonischen Werken auf die Idee, vor der Verabschiedung der MVGs mit denen, die davon am meisten betroffen waren, den Mitarbeitervertretungen und deren Zusammenschlüsse (agmav + ga), das Gespräch zu suchen, um eventuell herauszubekommen, was sie denken und welche Vorstellungen sie davon haben, wie in den kirchlichen und diakonischen Betrieben die Mitbestimmung zu gestalten ist. Mit der Gewerkschaft das Gespräch, den Austausch zu suchen kam gar nicht in Frage, obwohl zu der Zeit zumindest in der Nordelbischen Kirche und Berlin mit den Gewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen waren. Von daher war die Zeit reif, dass MitarbeitervertreterInnen und KollegInnen aus den Betrieben sich in die Debatte einmischten.
Ein zusätzlicher Impuls für die Bildung eines bundesweiten Zusammenschlusses ergab sich durch die Wiedervereinigung von DDR und BRD 1989/1990. In der Arbeitsrechtlichen Kommission des DW der EKD waren bis dato natürlich nur VertreterInnen aus der „alten“ BRD. Durch den „Beitritt“ der ehemaligen DDR wuchs das Gremium auf über 50 VertreterInnen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.
So lag es nur allzunah, ein Gremium zu bilden, in denen sich die ArbeitnehmervertreterInnen bundesweit austauschen konnten zu arbeitsrechtlichen und Mitbestimmungsfragen und etwas zu schaffen, das in der Lage war, Einfluss zu nehmen auf die gesetzgeberischen Initiativen der EKD und der DW.
Ab 1991 gab es erste Treffen von VertreterInnen der agmaven/ga mit dem Ziel, eine Grundlage zu schaffen, die die ArbeitnehmervertreterInnen in die Lage versetzen würde, sich auszutauschen und vor allem handlungsfähig zu werden.
In der Folge haben sich die Kräfte durchgesetzt, die eine zunächst dreiköpfige „Sprechergruppe“ wollten an der Spitze, dem Prinzip „One (wo)-men, one vote“ und enger Anbindung an die Beschlusslage in der Bundeskonferenz, wie dieses Gremium schließlich getauft wurde. Basisdemokratisch.

1992

Das erste Thema drängte sich sofort auf…
Das MVG-EKD sollte auf der Synode in Suhl am 6. November 1992 beschlossen werden – und zwar ausschließlich so, wie es sich die EKD und deren Kirchenjuristen sich vorgestellt hatten.
So erhob die Bundeskonferenz ihre Stimme ausgesprochen laut und vernehmlich : Über 1.000 Demonstranten bereiteten den Synodalen eine große Überraschung.
Es wurde Flugblätter verteilt mit unseren Forderungen, es wurde ein Gegenentwurf zum MVG entwickelt und das Gespräch mit den Synodalen gesucht. Gleichzeitig zog ein bunter, lauter Zug durch Suhl, sehr zum Erstaunen der Bevölkerung, so was hatte man noch nicht gesehen, und zusätzlich noch gegen die Absichten der Kirche gewandt, die Rechte der MAVler im Betrieb drastisch schlecht auszugestalten.
Von Anfang ihres Bestehens war den Menschen in der Bundeskonferenz klar, dass sie, allein auf sich gestellt, nur schwer etwas bewegen könnten. So war die Gewerkschaft ÖTV (jetzt ver.di) von Anfang an der natürliche Bündnispartner der Bundeskonferenz.
Innerkirchlich und inner-diakonisch verursachte die Vorgehensweise der Buko erhebliche Unruhe; das war man nicht gewohnt, in der Vergangenheit waren es immer gute, vertrauliche Gespräche mit den Kirchenoberen, in denen man Bitten vorbringen konnte oder „angehört“ wurde.
Für weitere Aufregung sorgte ein Schreiben der BuKo an Vertreter der EU, die Sonderrechte der Kirche in Deutschland zu begrenzen: Wenn diakonische Arbeitgeber sich verhalten wie normale Arbeitgeber im Kapitalismus, müssen sie  sich folgerichtig auch so behandeln lassen, das heißt Tarifverträge und Betriebsräte nach BetrVG!
Der Präsident des Diakonischen Werkes der EKD bat daraufhin die gliedkirchlichen DWe, die agmavler und GAler nicht mehr zur BuKo fahren zu lassen. Außer im Mecklenburgischen DW leistete niemand seiner Aufforderung Folge.

1997

Die erste Demo…
1997 in Fulda – die erste laute und bunte Demo mit einer Band, die uns musikalisch begleitete. Thema war die Besetzung der AN-Seite der ARK ausschließlich durch den VKM, der im Bereich der Diakonie keine Basis vorweisen konnte und kann.
Die Buko bezog ihre Bedeutung immer aus der Bewegung, aus der Aktion und in der gegenseitigen Unterstützung der agmaven/GAe.
Selbstverständlich war auch die dauerhafte Teilnahme des zuständigen ÖTV-, später ver.di-Verantwortlichen auf Bundesebene für Kirche und ihre Einrichtungen. Immer wieder gab es Anläufe, mit der Politik ins Gespräch zu kommen, um zu einer Verbesserung des kirchlichen Arbeitsrecht bzw. zur Übernahme der Standards aus Tarifverträgen und BetrVG zu kommen.

2002

Gemeinsame Fachtagungen
Seit 2002 führt die BuKo zusammen mit der ver.di-Bundesverwaltung, der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche (AuK) und dem Fortbildungsverein „dia e.V.“ regelmäßig Fachtagungen in Kassel durch, immer im November, die Einfluss genommen haben auf den Diskurs über das kirchliche Arbeitsrecht. Diese Tradition wird bis heute fortgesetzt.
Im Laufe der Jahre wurde die BuKo faktisch auch von der Kirche und der Diakonie auf Bundesebene anerkannt: Wurde das BetrVG novelliert war klar, dass MitarbeiterInnen in Kirche und Diakonie nicht tatenlos zusehen würden, wie sie selbst die Schlusslichter am Zug der Mitbestimmung bilden würden. An der Praxis der „Anhörung“ änderte das leider nichts .

2011

Es wurde laut
Spätestens bei der Synode am 9. November 2011 in Magdeburg zeigten weit über 1.000 MitarbeitervertreterInnen lautstark ihren Protest gegen das von der Synode proklamierte Streikverbot. Das war auch der vorläufige Höhepunkt der zunehmenden Präsenz in den Medien. War es zu Gründungszeiten der BuKo schier unmöglich, mit unserem Anliegen in die Medien zu kommen, hat die Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht stetig zugenommen. Am Ende war es möglich, in unterschiedlichen Sendungen im Fernsehen unsere Kritik weit zu verbreiten. Das führte schließlich zur Thematisierung des kirchl. Arbeitsrechts im Deutschen Bundestag. Auf dem Gewerkschaftstag von ver.di in Leipzig ist es gelungen, das Thema in den Mittelpunkt zu stellen.

2013

Renovierung
Im November 2013 wurde das MVG-EKD wieder einmal „renoviert“: die Bundeskonferenz wurde kirchenrechtlich anerkannt und sie wurde – wie auch die Ständige Konferenz der Gesamtausschüsse der verfassten Kirche – in das MVG aufgenommen.