Die Bundeskonferenz ist der Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Diakonie Deutschland.
Mitglied der Bundeskonferenz können die Gesamtmitarbeitervertretungen diakonischer Träger sein, die der Diakonie Deutschland als Fachverbände angeschlossen sind.
Über die Zulassung von ständigen oder gelegentlichen Gästen entscheidet die Bundeskonferenz entsprechend 4.5 der Ordnung.