Selbstverständnis
der Bundeskonferenz (buko)

Wer sind wir

Die in den Landeskirchen kirchengesetzlich zu bildenden Zusammenschlüsse von Mitarbeitervertretungen (MAVen) aus den diakonischen Einrichtungen nennen sich Arbeitsgemeinschaften der MAVen (AGMAVen) oder Gesamtausschüsse der MAVen (GAe).

Die Bundeskonferenz (buko) ist die Allianz aller AGMAVen und Gesamtausschüsse im Bereich der Diakonie und damit Teil der evangelischen Kirche. Durch bundesweite Stufenwahlen demokratisch legitimiert, ist die buko die Interessenvertretung aller Beschäftigten der Diakonie auf Bundesebene und damit Teil der Arbeitnehmer:innen-Vertretungen im sozialen Bereich. Wir arbeiten mit den anderen kirchlichen Interessensvertretungen, kirchlichen und sozialen Verbänden sowie den Gewerkschaften zusammen. Gemeinsam mit der Ständigen Konferenz der MAVen im verfasstkirchlichen Bereich (STÄKO) bilden wir den Gesamtausschuss der EKD und nehmen – wo sinnvoll und gewollt – auch gemeinsam Einfluss.

Was uns wichtig ist

Die Bundeskonferenz organisiert den Informationsaustausch der AGMAVen und GAe auf Bundesebene. Dabei fördern wir bspw. den Diskussionsprozess um das umstrittene kirchliche Arbeitsrecht. Wir vertreten die Interessen der Mitarbeiter:innen der Diakonie, u.a. durch Stellungnahmen zu kirchengesetzlichen Regelungen. Wir stellen gemeinsame Forderungen, initiieren Aktionen, Demonstrationen, Kundgebungen, Tagungen und Fortbildungen. Wir unterstützen die AGMAVen und GAe durch Informationen, Erfahrungsaustausch, Koordination, Kooperation, Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen.
Solidarität ist für eine soziale Gesellschaft unabdingbar. Solidarisches Handeln ist notwendig und unverzichtbar für unsere Tätigkeit und für das Erreichen unserer Ziele. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen sind ein unverzichtbares Gut, deshalb setzen wir uns für die Förderung von sozial- und tarifpolitischer Solidarität in der Gesellschaft ein. Rechtsverstöße, diskriminierende Verhaltensweisen und Benachteiligungen bekämpfen wir, indem wir diese aufdecken, ansprechen und öffentlich machen.

Verbesserung der kollektiven Interessenvertretung in der Diakonie

Wir setzen uns für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Mitbestimmung ein. Diese wird am besten durch die Anwendung eines für alle geltenden Rechtes verwirklicht. Auch in diakonischen Unternehmen, Konzernen und Aktiengesellschaften müssen die gleichen Rechte gelten, wie in weltlichen Unternehmen, Konzernen und Aktiengesellschaften. Die Anwendung und Weiterentwicklung der staatlichen Gesetze, des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und der Unternehmensmitbestimmungsgesetze ist dafür die Voraussetzung.

Einen Abbau von Rechten der Arbeitnehmer:innen nehmen wir zu keiner Zeit hin. Deshalb nehmen wir Einfluss in Kirche und Diakonie.

Gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen wollen wir mit Hilfe von Tarifverträgen für alle Beschäftigten in der Diakonie erreichen.

Unsere Ziele sind Mitbestimmung auf Grundlage gleicher Rechte im Betrieb und die Geltung von Tarifverträgen in der Fläche. Tarifverträge werden von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt.

Die Gestaltung von Arbeitsrecht in arbeitsrechtlichen Kommissionen ist nicht geeignet das strukturelle Ungleichgewicht der Arbeitnehmer:innen gegenüber den Arbeitgebern aufzuheben. Damit es bis zur Geltung von Tarifverträgen nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen kommt, halten einige AGMAVen/GAe an der Mitarbeit in Kommissionen fest.

Wer wir nicht sind

Wir sind keine „Ersatzgewerkschaft“; speziell die Tarifarbeit will und kann die Bundeskonferenz nicht ersatzweise übernehmen.

Durch unsere überbetriebliche Stellung, die im weltlichen Bereich nur von Gewerkschaften besetzt wird, leiten wir die Verpflichtung einer engen Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) insbesondere ver.di ab, die für die Bündelung der Interessen aller Mitarbeiter:innen in der sozialen Arbeit federführend ist.