Erklärung der Bundeskonferenz
zur aktuellen Situation in der
Diakonie Mitteldeutschland
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen wird trotz eindeutiger Rechtslage nicht in das Kirchengesetzgebungsverfahren zur Arbeitsrechtsregelung einbezogen Die Vollversammlung der Bundeskonferenz verurteilt diesen Rechtsbruch entschieden!