Aktuelles zu

Resolution der Bundeskonferenz

Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK.DD) spaltet die Belegschaft und beschließt hanebüchene Arbeitszeitregelung.
Die ARK.DD hat beschlossen, dass die Entgelte der Beschäftigten steigen sollen.

Allerdings nicht für alle gleich: Während in anderen Bereichen für die unteren Lohngruppen mehr gefordert und zum Teil vereinbart wird – wie es z. B. dem TVöD und dem TV DN mit Mindestbeträgen gelungen ist –, erhalten Beschäftigte unterhalb der EG 7 in der AVR.DD eine um mindestens zwei Prozent geringere Lohnerhöhung. Kolleginnen und Kollegen im Osten, in Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein erhalten die Lohnsteigerung drei Monate später.

Das bedeutet, dass die Schere zwischen den unteren Lohngruppen und den Lohngruppen EG 7 bis EG 13 überproportional weiter geöffnet wird. Damit wollen die diakonischen Arbeitgeber sich im Wettbewerb um Fachkräfte Vorteile verschaffen, auf dem Rücken derer, die bisher schon wenig verdienen. Das war ein immerwährendes Anliegen der Arbeitgeber. Richtig wäre stattdessen, gemeinsam mit den anderen Verbänden an der dringend notwendigen Aufwertung der Sozial- und Pflegearbeit mitzuarbeiten. Dieser unsoziale Beschluss wird jetzt auch noch von der „Arbeitnehmerseite“ als Erfolg verkauft.

Die Vollversammlung der Bundeskonferenz verurteilt diesen Skandal auf das Schärfste!

Einschränkung der Freizeitplanung

Ab April 2020 soll es eine so genannte Vertretungspauschale geben. Das bedeutet:
Die Beschäftigten müssen sich bis zu zwei Stunden bereithalten, um ggf. die Arbeit aufzunehmen. Die Dauer der Arbeit liegt aber nicht innerhalb dieser zwei Stunden, sondern kann irgendwann an diesem Tag beginnen. Diese Maßnahme darf dreimal pro Monat angeordnet werden. Diese Tage stehen für eine verlässliche Freizeitplanung nicht mehr zur Verfügung. Der finanzielle Ausgleich für den verlorenen Tag beträgt 30 EUR. Hier haben die Arbeitgeber ihr Ziel der weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit voll erreicht.

Dieser Beschluss, ist dazu geeignet, die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen weiter zu beeinträchtigen, weil sie verpflichtet werden, dem Arbeitgeber noch mehr und unberechenbar zur Verfügung zu stehen. Die für die Regeneration erforderliche Disposition über die Freizeit wird unerträglich eingeschränkt.

Die Bundeskonferenz befürchtet, dass diese Regelung dazu führen wird, dass betroffene Beschäftigte diakonische Einrichtungen verlassen werden und fordert alle Mitarbeitervertretungen auf, solchen Vertretungsbereitschaften nicht zuzustimmen!

Es zeigt sich einmal mehr, dass das Modell des Dritten Weges nur den Arbeitgebern dient. In Tarifvertragsverhandlungen bestimmen die Arbeitnehmer*innen über die Tarifforderungen mit, werden über den jeweiligen Stand der Verhandlungen informiert und entscheiden über die Annahme des Verhandlungsergebnisses mit.

In der ARK.DD hat die „Basis“, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, nichts zu melden, Informationen können sie sich nach den Verhandlungen auf der Internetseite holen.
Die Bundeskonferenz fordert die Arbeitnehmervertreter in der ARK.DD auf:

Macht den Weg frei für faire Tarifvertragsverhandlungen!