Vertreter*innen der Mitarbeitenden bei der Diakonie Deutschland unerwünscht. Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (Diakonie Deutschland) duldet in ihrem höchsten Beschlussorgan, der Konferenz Diakonie und Entwicklung (KDE), die Vertreter der Beschäftigten diakonischer Einrichtungen nur als stille Beobachter. Die Bundeskonferenz (Buko) der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse, der Zusammenschluss der Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen, hat die Diakonie Deutschland gebeten, Vertreter mit beratender Stimme in die KDE entsenden zu dürfen. Damit sollte gewährleistet werden, dass die über 500.000 Beschäftigten in Diakonischen Einrichtungen im höchsten Beschlussgremium der Diakonie Einfluss nehmen können. Das wurde vom Vorstand der Diakonie Deutschland abgelehnt. Die Begründung ist unter anderem, dass dadurch das ausgewogene Gleichgewicht der KDE in Frage gestellt würde und die Buko nicht bevorzugt werden dürfe.
In der KDE sitzen neben Leitungspersonen Diakonischer Einrichtungen auch zwei Vertreter des bundesweit organisierten Arbeitgeberverbandes der Diakonie. Die KDE beschließt unter anderem die Regeln für die Arbeitsrechtssetzungen in der Diakonie, die Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission, welche die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten beschließt, sowie die Beteiligung der Mitarbeitenden an der bisher kaum umgesetzten Unternehmensmitbestimmung in diakonischen Einrichtungen. Und das alles ohne Beteiligung der gewählten Vertreter*innen der Beschäftigten der diakonischen Einrichtungen.
Die Bundeskonferenz kann hier kein „ausgewogenes Gleichgewicht“ in der Konferenz Diakonie und Entwicklung erkennen.
Die Rechtsprechung ist bisher davon ausgegangen, dass im Modell des „Dritten Weges“ ein Ausgleich der Interessen ähnlich wie bei Tarifvertragsverhandlungen gegeben sei. Das Ungleichgewicht zwischen den Vertretern der Arbeitgeber und der Beschäftigten bei der Erstellung der Ordnungen und Regeln, nach denen der „Ditte Weg“ gestaltet wird, offenbart sich hier sehr deutlich. Es bleibt abzuwarten, ob dies Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben wird.