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Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 04./05.03.2024 in Berlin

Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 04./05.03.2024 in Berlin

Die Regierungs-Koalition hatte vereinbart die Notwendigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts zu überprüfen. Der durchgeführte Dialogprozess endet im Januar 2024. Was bedeutet das für Mitarbeitervertretungen? Was bedeuten die aktuellen Änderungen des MVG-EKD in diesem Kontext? Wir wollen mit Expert:innen aktuelle rechtliche Entwicklungen diskutieren und Handlungsmöglichkeiten für Mitarbeitervertretungen aufzeigen und weiterentwickeln.

Überprüft, ob ihr durch die gesetzliche Änderung des § 19 Abs. 2 MVG-EKD noch Fortbildungskontingent nutzen könnt und meldet euch zu dieser wichtigen Veranstaltung an.

Anmeldung: Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 04./05.03.2024 in Berlin (mav-seminare.de)