Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 04./05.03.2024 in Berlin
Der durchgeführte Dialogprozess endet im Januar 2024. Was bedeutet das für Mitarbeitervertretungen?
Der durchgeführte Dialogprozess endet im Januar 2024. Was bedeutet das für Mitarbeitervertretungen?
Auch nach der Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes am 05.12.2023 benachteiligt die Evangelische Kirche ihre Interessenvertretungen. „Diese Schwächung der Mitarbeitervertretungen muss ein Ende haben“, so Ralf
Hubert, Vorsitzender der Bundeskonferenz
Vielfache Reformbemühungen von Kirche und Diakonie, aber auch eine schwindende Akzeptanz des kirchlichen Arbeitsrechts sind derzeit zu beobachten…
Württemberg war die letzte Landeskirche, in der nur Mitglieder einer ACK-Kirche in die MAV wählbar waren…
Rechtssichere Lösungen sind nur über Tarifverträge zu erreichen…
Die EKD entfernt sich mit diesem Gesetz weiter vom mitbestimmungsrechtlichen Standard in der Bundesrepublik…
Vor fast zwei Jahren hat die Bundeskonferenz das Thema Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auch in diakonischen Unternehmen wieder aufgegriffen. Mehr als ein Jahr haben sich die Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen mit der Frage beschäftigt…
Die Richtlinie ist so für den Bereich der Diakonie nicht vertretbar.
Eine Verabschiedung und Umsetzung der Richtlinie in der jetzigen Fassung sollte unterbleiben…
Die Bundeskonferenz erklärt ihre Solidarität mit den Kolleg:innen der Gewerkschaft ver.di, die bei den aktuellen Tarifverhandlungen um mehr Lohn im öffentlichen Dienst, plus 10,5 %,
mindestens 500,- € und 200,- € für Auszubildende, streikbereit sind.