Vollversammlung der Bundeskonferenz im April
... wir berichten von einzelnen Schwerpunkten. So wurden die Delegierten u.a. informiert, dass die buko von dem Kirchenamt der EKD zur Stellungnahme zur Änderung folgender Gesetze aufgefordert wurde:
... wir berichten von einzelnen Schwerpunkten. So wurden die Delegierten u.a. informiert, dass die buko von dem Kirchenamt der EKD zur Stellungnahme zur Änderung folgender Gesetze aufgefordert wurde:
- Stärkung der Arbeitnehmer:innenrechte in diakonischen Unternehmen - Abschaffung des "kirchlichen Arbeitsrechts"
Die Bundeskonferenz fordert die Einleitung eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit der gebotenen Anhörung sowie das Mitarbeitervertretungsgesetz weitergehend zu überarbeiten.
Diese Forderung soll am 5. März in Berlin sichtbar gemacht werden. Die Gewerkschaft ver.di übergibt dort die Unterschriften der Petition an das Bundesarbeitsministerium.
Der durchgeführte Dialogprozess endet im Januar 2024. Was bedeutet das für Mitarbeitervertretungen?
Auch nach der Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes am 05.12.2023 benachteiligt die Evangelische Kirche ihre Interessenvertretungen. „Diese Schwächung der Mitarbeitervertretungen muss ein Ende haben“, so Ralf Hubert, Vorsitzender der Bundeskonferenz
Vielfache Reformbemühungen von Kirche und Diakonie, aber auch eine schwindende Akzeptanz des kirchlichen Arbeitsrechts sind derzeit zu beobachten...
Württemberg war die letzte Landeskirche, in der nur Mitglieder einer ACK-Kirche in die MAV wählbar waren...
Rechtssichere Lösungen sind nur über Tarifverträge zu erreichen...
Die EKD entfernt sich mit diesem Gesetz weiter vom mitbestimmungsrechtlichen Standard in der Bundesrepublik...