Kann der Urlaub bei Kurzarbeit Null gekürzt werden? Nachdem der VdDD dies für möglich hält, hat die Buko eine juristische Einschätzung eingeholt.
Der VdDD hat mit Rundschreiben vom 28.04.2020 die Auffassung vertreten, dass sich der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmer*innen durch Zeiten der Kurzarbeit reduziere.
In diesem Schreiben weist der VdDD aber auch darauf hin, dass es noch keine abschließende Rechtsprechung zum Thema gibt.
Die Bundeskonferenz hat die Kanzlei Feuerhahn um eine juristische Bewertung gebeten. Es zeigt sich, dass zum Beispiel im Bereich der AVR DD eine Urlaubskürzung in Folge von Kurzarbeit ausgeschlossen ist.
Hier das Schriftstück zum Download