Im Frühjahr hatten wir darauf aufmerksam gemacht, dass die Synode der EKD im November Änderungen am MVG.EKD vornehmen will. Wir hatten darum gebeten, unsere Unterschriftenaktion für die Einführung einer obligatorischen Einigungsstelle und für die Streichung der ACK-Klausel zu unterstützen. In etlichen Einrichtungen sind darauf hin auch Unterschriften gesammelt worden.Es ist erforderlich, dass die Einigungsstelle endlich verpflichtend eingeführt wird! Die bisherige Praxis zeigt, dass es auf freiwilliger Basis in kaum einer Einrichtung gelingt, eine Einigungsstelle einzurichten. Ebenso wichtig ist die Streichung der so genannten ACK-Klausel.
Bisher darf etwa die Hälfte der Beschäftigten in der Diakonie nicht in die MAV gewählt werden, weil sie keiner christlichen Kirche angehört. Wer in der Diakonie arbeitet, muss auch das Recht haben, in der Interessenvertretung mitzuarbeiten.
Die bisherige Unterschriftenaktion hat mit dazu beigetragen, dass in den Referentenentwurf zunächst eine obligatorische Einigungsstelle hineingeschrieben wurde und die ACK-Klausel entfallen ist.
Auf massiven Druck des VdDD und der Diakonie Deutschland ist die obligatorische Einigungsstelle im neuesten Entwurf nicht mehr vorhanden und es scheint auch nicht sicher, dass die ACK-Klausel wirklich gestrichen wird, da sich mehrere Landeskirchen dagegen ausgesprochen haben.
Es gibt jetzt die Chance, den Nachteil, den das MVG gegenüber dem Betriebsverfassungsgesetz hat, ein gutes Stück auszugleichen. Wenn diese Chance verpasst wird, dann wird sie so schnell nicht wieder kommen.
Die Bundekonferenz bittet deshalb die Unterschriftensammlung noch einmal zu intensivieren und so viele Listen mit Unterschriften bis zum 15. Oktober an die Geschäftsstelle der Bundeskonferenz zu schicken. Wer uns einen großen Gefallen tun will, der zählt die Unterschriften! Diese werden wir der Synode der EKD übergeben.
Hier können Unterschriftenlisten heruntergeladen werden:
Unterschriftenliste_ACK Download
Unterschriftenliste_Einigungsstelle Download