Die Bundeskonferenz hat die Petition der Gewerkschaft ver.di „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte!“ unterstützt. Tausende Menschen fordern mit ihrer Unterschrift nun die Bundesregierung auf zu handeln. Die Unterzeichner fordern vom Gesetzgeber, dass Beschäftigte über ihre Arbeitsbedingungen wirksamer mitbestimmen können. Diese Forderung soll am 5. März in Berlin sichtbar gemacht werden. Die Gewerkschaft ver.di übergibt dort die Unterschriften der Petition an das Bundesarbeitsministerium. Es reicht nicht, das kirchliche Arbeitsrecht nur zu überprüfen, wie es SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben, so Daniel Wenk Mitglied der Sprechergruppe der Bundeskonferenz. Die Bundesregierung muss handeln – jetzt!
Der Beschluss der Bundeskonferenz vom 06. Juni 2023 lautet:
„Die Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen der Diakonie unterstützt die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetztes, insbesondere die Forderung den Tendenzschutz aufzugeben und die Nichtgeltung des BetrVG auf den verkündigungsnahen Bereich der Religionsgemeinschaften zu begrenzen. In dem Zusammenhang unterstützt die Bundeskonferenz auch die aktuelle Kampagne der Gewerkschaft ver.di „Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte“
Die Aktion in Berlin:
Wann? Dienstag, 5. März 2024, ab 13 Uhr
Wo? Bebelplatz (Treffpunkt, nahe Staatsoper Unter den Linden)
Aktuelle Infos & Ansprechpartner*innen: Handeln – Jetzt!