Aktuelles zu

Kirchengericht segnet Alleinherrschaft
diakonischer Arbeitgeber ab

Am 28. Juni 2017 fand vor dem Kirchengericht der EKD eine denkwürdige Verhandlung statt. Gegenstand war die am 3. April 2017 durchgeführte sogenannte „Schlichtung“ für die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK). Dort hatten die Arbeitgeber der Diakonie mit Unterstützung eines von der EKD benannten Juristen, den die Arbeitnehmerseite der ARK nicht für unparteiisch hält und ablehnt, Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) beschlossen.

Die Schlichtung kam zustande, weil in der ARK keine Kompromisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefunden werden konnten. Die Arbeitnehmerseite verzichtete deshalb auf weitere sinnlose Teilnahme an Sitzungen der ARK. Die Arbeitgeber leiteten daraufhin die „Schlichtung“ ein. Auch diese fand ohne Beteiligung der Arbeitnehmerseite statt, weil der von der EKD ernannte Jurist, der als Schlichter fungieren sollte, schon in der ersten Runde deutlich machte, dass er eindeutig auf der Seite der Arbeitgeber stand. Ohne Arbeitnehmerbeteiligung fasste „die Schlichtung“ dann Beschlüsse.

Vor dem Kirchengericht machte die Arbeitnehmerseite nun Formfehler geltend und beantragte die Entscheidung der Schlichtung für unzulässig zu erklären. Sie hatte damit keinen Erfolg. Das Kirchengericht verhandelte nicht in der Sache sondern vertagte die Verhandlung wegen Formfehlern auf einen späteren Termin. Dieser ist dann wohl die letzte Möglichkeit der Arbeitnehmerseite im bestehenden Regelsystem der ARK, das ausschließlich von den diakonischen Arbeitgebern mit Duldung der EKD(1) gestaltet wird, sich für die Interessen der Beschäftigten der Diakonie einzusetzen. 

Der gesamte Vorgang um diese Entscheidung der ‚Schlichtung‘ der ARK zeigt überdeutlich: Es geht den Diakonischen Arbeitgebern nicht um Konsens oder fairen Interessenausgleich. Wer Konsens und fairen Interessenausgleich möchte, der führt keine Zwangsschlichtungsmöglichkeit ohne Beteiligung der Arbeitnehmerseite ein (Ordnung der ARK) und er führt sie vor allem nicht durch.

Wer Konsens und fairen Interessenausgleich möchte, der ignoriert nicht die Stimmen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich mit überwältigender Mehrheit für den Abschluss von Tarifverträgen aussprechen.(2)

Nur Tarifverträge sichern faires Verhandeln: Die ‚Regeln‘ machen nicht die Arbeitgeber sondern der Bundestag mit dem Tarifvertragsgesetz. Die Inhalte bestimmen beide Seiten gleichberechtigt. Diese System funktioniert (manchmal auch mit kurzem Arbeitskampf) in Deutschland sowohl in der Wirtschaft, als auch in der Daseins-vorsorge des Öffentlichen Dienstes und mancher Wohlfahrtsverbände. In dieser Situation macht ein Weiterarbeiten in der ARK für Menschen, die wirklich die Interessen der Beschäftigten in der Diakonie wirksam vertreten wollen, keinen Sinn mehr. Deshalb fordern wir:

•    Diakonie und Diakonische Arbeitgeber: machen Sie den Weg frei für Tarifverhandlungen! Halten Sie nicht länger an einem ungerechten und unfairen System fest, dass von den Beschäftigten weit überwiegend abgelehnt wird.
•    Arbeitnehmerverbände in der ARK: Entsendet keine Vertreter mehr in die Kommission. 
•    Keine Verhandlungen mehr in Arbeitsrechtlichen Kommissionen.
•    Abschluss von Tarifverträgen für alle Beschäftigten der Diakonie
 


1 ) Die Ordnung wird von der Diakonischen Konferenz, in der ausschließlich Vertreter Diakonischer Einrichtungen und keine Beschäftigten vertreten sind, im Einvernehmen mit dem Rat der EKD beschlossen.

2) Überall, wo bisher Umfragen bei Beschäftigten der Diakonie durchgeführt worden sind, haben sich über 90 % für den Abschluss von Tarifverträgen ausgesprochen.