Aktuelles zu

Jetzt wird’s aber halt auch echt mal Zeit!

Forderung der 11. Synode der EKD
Die Synode der Ev. Kirche Deutschland (EKD) hat bereits 2011 in den „Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ festgestellt, dass die Mitarbeitendenvertretungen in Diakonie und Kirche in ihren Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden müssen und eine bundesweit durchgehende legitimierte Struktur brauchen.

Änderung des MVG-EKD
Mit der Novellierung des Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG-EKD) 2013, hat die EKD-Synode dann die Ständige Konferenz (STÄKO) und die Bundeskonferenz (buko) legalisiert und den Gesamtausschuss der EKD (GA-EKD) geschaffen.

Die STÄKO ist der Zusammenschluss der Gesamtausschüsse der Gliedkirchen; und die buko ist der bundesweite Zusammenschluss der Gesamtausschüsse im Bereich der Diakonie. Die jeweiligen Vorstände dieser beiden Gremien bilden den Gesamtausschuss der EKD. Damit haben die Mitarbeitendenvertretungen eine bundesweit durchgehende legitimierte Struktur.

Aufgaben der Zusammenschlüsse
Gemäß § 55d Abs. 3 MVG-EKD gelten die Bestimmungen des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes für die STÄKO, die buko und den GA-EKD sinngemäß.

Dies bedeutet aus Sicht der Bundeskonferenz, dass die EKD auch die Information- und Beteiligungsrechte gemäß § 34 und 35 MVG-EKD zu beachten hat. Die EKD ist somit verpflichtet, die Bundeskonferenz und die Ständige Konferenz zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Auch ist der Aufgabenkreis der buko, der STÄKO und dem GA-EKD nicht auf die benannten Aufgaben des § 55b MVG-EKD beschränkt, sondern umfasst auch die allgemeinen Aufgaben des MVG-EKD.

Nun steht die Anerkennung durch Taten an
Seit 2014 werden Gespräche mit verantwortlichen Personen der EKD geführt, die im Ergebnis zwar zu einem besseren Verständnis geführt haben, aber nicht zu einer Beteiligung im Sinne des MVG-EKD.

Die EKD hat die buko und die STÄKO und damit den GA-EKD an der Vorbereitung von Entscheidungen zu beteiligen und rechtzeitig und umfassend zu informieren. Gemäß MVG-EKD sollen schon im Planungsprozess Abstimmungen und Verhandlungen stattfinden. Dieser, vom Gesetz gewünschte Umgang auf Augenhöhe, kann aus unserer Sicht nur gelingen, wenn aus dem Verständnis für dieses Anliegen, Taten folgen.

Ständige Gäste
So müssen die buko und die STÄKO, wie andere besondere Vertreter:innen, ständige Gäste der EKD-Synode und des Rechtsausschusses der EKD werden.

Bitte setzen auch Sie sich für eine entsprechende Beteiligung der Interessenvertretung der Ev. Kirche und ihrer Diakonie ein.