Aktuelles zu

Gesamtausschuss Hessen und Nassau
unterstützen Ver.di Kundgebung

für Tarifverträge am 25.11.15 in Frankfurt am Main – Dominikanerkloster 10.30 Uhr

Gemeinsame Stellungnahme der Gesamtausschüsse Kurhessen-Waldeck und Hessen Nassau zum neuen Arbeitsrechtregelungsgesetz (ARRG) veröffentlicht.

Die Landessynode der Evang. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird im Rahmen ihrer Herbsttagung (25.-28.11.15), ein neues Arbeitsrechtregelungsgesetz  für die Beschäftigten der Diakonie Hessen verabschieden. Dieses Verfahren sieht erstmalig vor, tarifvertragliche Regelungen vorzunehmen.

Andererseits soll der „Dritte Weg“ weiterhin verfestigt werden, indem für die Arbeitgeber die Wahl zwischen diesen beiden Arbeitsrechtssystem möglich sein soll.

Die Mitarbeitervertretungen aus Kurhessen-Waldeck, Hessen und Nassau haben sich in ihrer ersten gemeinsamen Resolution vom April dieses Jahres in Bad Vilbel eindeutig für einen Tarifvertrag für alle Arbeitsbereiche der Diakonie   Hessen ausgesprochen! (Download)

Hauptredner hierbei wird Berno Schuckart-Witsch, von der Ver.di Bundesebene Berlin, sein; ein ausgewiesener Kenner des kirchlichen Arbeitsrechts.

Dementsprechend haben wir unsere Kolleginnen und Kollegen der Diakonie Hessen im Bereich Hessen und Nassau aufgefordert, dem Aufruf von Ver.di Hessen zu folgen und die Kundgebung am 25.11.15 zu unterstützen.

Die Mitarbeitervertretungen in Kurhessen Waldeck haben zunächst den Schwerpunkt ihres Protests auf die „Zwei-Klassen -Gesellschaft“ im künftigen Arbeitsrecht der Diakonie Hessen zu   Beginn der Landessynode der Evang. Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) am Montag, den 23.11.15, im Kloster Haydau im nordhessischen Morschen gelegt.  

Als weitere Anlage übersenden wir einen „Offenen Brief“, in dem ver.di Hessen die Synodalen beider Landeskirchen um Unterstützung bittet und die Chancen     eines zukunftsfähigen Arbeitsrechts für die Diakonie Hessen aufzeigt. Dieses Schreiben ist ebenfalls an den Vorstand der Diakonie Hessen und an die AG Dienstgeber.DH gerichtet.

 „Dritte Weg“ *¹

Unter „Dritter Weg“ versteht man die besondere Form der Arbeitsrechtssetzung in den Kirchen (ev., kath.) und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden (Diakonie, Caritas). 

Der „Dritte Weg“, so das Verständnis der Kirchen, soll sich abgrenzen von dem Ersten Weg, bei dem die Arbeitgeber allein die Arbeitsbedingungen regeln und von dem Zweiten Weg, bei dem die Arbeitsbedingungen mit den Gewerkschaften über Tarifverträge ausgehandelt werden. Leitgedanke des Dritten Wegs ist die Dienstgemeinschaft, die bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrags von einer Gemeinsamkeit der MitarbeiterInnen und der Leitung ausgeht.

Dabei entwickelten die Kirchen ihr Verständnis von der Dienstgemeinschaft so fort, dass mit Einführung des „Dritten Wegs“ in den 1970er Jahren das Streikrecht als Arbeitskampfmittel ausgeschlossen wurde. Anfangs beschränkten sich die Abschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommissionen auf die Übernahme der Tarifabschlüsse aus dem Öffentlichen Dienst. Ende der 1990er Jahre wurden die ersten eigenen Verschlechterungen eingeführt.

Seit dem Jahr 2005 werden die Regelungen des Öffentlichen Dienstes (BAT—Bundesangestellten TV) ersetzt durch ein eigenes Regelungswerk-die AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien). Mit einem Schlag wurden die Vergütungen der Beschäftigten in Hessen und Nassau teilweise um mehr als 9% abgesenkt und dieEingruppierungssystematik zuungunsten der Beschäftigten verändert. Zudem wurden in den letzten Jahren in vielen Bereichen der Diakonie Teilbetriebe ausgelagert und privatisiert, was nicht zu dem Gedanken der

„unteilbaren Dienstgemeinschaft“ passt.

Seit dem 01.07.2008 wurden die Beschäftigten in Kurhessen-Waldeck ebenfalls durch die neuen AVR schlechter gestellt. Das Ergebnis des „Dritten Wegs“ in Hessen ist ein dauerhafter Konflikt, weil die Interessensgegensätze nicht in angemessener Form ausgetragen werden können.Ein eindrückliches Beispiel ist die gescheiterte Delegiertenversammlung zur Neubesetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen im März 2014.

Insofern unterstützen wir den ebenfalls als Anlage beigefügten Aufruf der Gewerkschaft ver.di zu einerKundgebung vor der Landessynode der EKHN am Mittwoch, den 25.11.2015 – 10.30 h bis ca. 14.00 h, Ev. Regionalverband (Dominikanerkloster), Kurt-Schuhmacher Str. 23 in Frankfurt/M.,  auf der ein einheitliches Tarifvertragswerk für alle Bereiche der Diakonie Hessen gefordert wird.