Aktuelles zu

Für eine faire und gerechte
Arbeitsrechtssetzung

Für angemessene Löhne und GehälterFür Tarifverträge in der Diakonie

Die Evangelische Kirche und mit ihr die Diakonie versuchen weiterhin mit allen Mitteln, den gescheiterten sogenannten 3. Weg der Arbeitsrechtssetzung gegen alle Widrig­keiten zu bewahren. In der weiterhin beanspruchten Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht verwirklicht sich jedoch kein christlicher Wert, es manifestiert sich kein höheres Maß an Gerechtigkeit, Geschwisterlichkeit, Friedfertigkeit und gegenseitiger Wertschätzung. Vielmehr werden de facto die Rechte der Beschäftigten gemindert und eingeschränkt.

Die Dienstgemeinschaft als Schlüsselbegriff der „besonderen“ Arbeitsbeziehungen hat keine eigene kirchliche Herkunft, weder als Glaubensbegriff noch als Sozialverbund, noch als Handlungsnorm. Er ist vielmehr ein arbeitsrechtliches Erbe des Nationalsozia­lismus.

Das Festhalten an dem von den Beschäftigten der Diakonie nicht akzeptierten Verfah­ren der Arbeitsrechtssetzung steht im Widerspruch zu den von der EKD immer wieder postulierten Werten und gefährdet die Glaubwürdigkeit von Kirche und Diakonie. Ta­rifverträge hingegen ermöglichen eine faire Konfliktlösung und eröffnen die Option für einen Branchentarifvertrag Soziales, mit dem die Lohnkonkurrenz zwischen den An­bietern der Sozialbranche aufgehoben werden kann.

Die Gewerkschaften sind ein strategischer Partner der Kirchen und ihrer Diakonie bei der Gestaltung der Zukunft. Diese Partnerschaft schließt Auseinandersetzungen über die Arbeitsbedingungen ein. Sie beeinträchtigt die kirchliche Selbstbestimmung nicht.

Das ARGG-EKD, die neue Ordnung für die ARK Diakonie Deutschland und die nun er­lassene Entsendeordnung sind kein Schritt hin zu mehr Demokratie und Teilhabe. Sie bieten der Arbeitnehmerseite keinerlei Verbesserungen substanzieller Rechte, nicht Partnerschaft und Kooperation, Parität und faire Konfliktregelung. Sie ermöglichen den Gewerkschaften nicht im Mindesten eine „koalitionsgemäße“ gewerkschaftliche Beteili­gung wie vom Bundesarbeitsgericht gefordert.

Dass es auch anders geht, wurde jetzt in Niedersachsen deutlich. Dort haben sich Kirche und Diakonie auf der einen und die Gewerkschaften Ver.di und Marburger Bund auf der anderen Seite aufeinander zu bewegt. Zukünftig wird es dort Tarifverträge für die Beschäftigten der Diakonie geben, die auf Augenhöhe ausgehandelt worden sind und die Möglichkeit eröffnen durch Einbeziehung anderer Wohlfahrtsverbände zu einem ‚Tarifvertrag Soziales‘ zu kommen. Dieser kann dann für allgemeinverbindlich erklärt werden und den Kostenwettbewerb zu Lasten der Beschäftigten endlich beenden.

Die Bundeskonferenz fordert deshalb:

  • Keine neue Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland
  • Abschluss von Tarifverträgen für alle Beschäftigten in der Diakonie 

Springe, den 10.04.2014 Die von ver.di eingelegte Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2292/13) richtete sich gegen die Gründe eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum „Dritten Weg“, also zum Streikverbot des kirchlichen Arbeitsrechts. Vor dem BAG hatte ver.di gewonnen, sah aber ihr Grundrecht auf Streik durch die Urteilsgründe verweigert und wandte sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht. Dies hat die Beschwerde nun verworfen, da ver.di vor dem BAG obsiegt hatte und aus Sicht der Verfassungsrichter nur der entsprechende Tenor der BAG-Entscheidung maßgeblich ist, nicht aber die Begründung. Im Ursprungsverfahren hatten mehrere kirchliche Einrichtungen gegen einen Streikaufruf von ver.di im Jahre 2009 geklagt.