Das Absurde Theater der Arbeitsrechtssetzung im „3. Weg“ nimmt seinen Lauf. Die scheinbar nicht enden wollende Kette von Abstrusitäten der besonderen kirchlichen Arbeitsrechtssetzung setzt sich fort. Am Donnerstag entschied das Kirchengericht der EKD über die Rechtmäßigkeit des abgelaufenen Schlichtungsverfahrens. Die Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland ARK DD hatte das Kirchengericht angerufen um feststellen zu lassen, dass die anhand der Schlichtung erfolgten Änderungen in der AVR DD unwirksam sind.
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Nachdem die erste Verhandlung im Juni wegen fehlerhafter Ladung der Beteiligten abgebrochen werden musste und ein neuer Termin erst nach einigen Vertagungen zustande kam, war es am Donnerstag nun soweit. Das Kirchengericht hatte zu entscheiden ob die zum Großteil unter dem Vorbehalt der Rückforderung in den Diakonischen Einrichtungen gezahlten Gehaltsanhebungen wie auch der Abzug der eingeführten Arbeitnehmerbeteiligung an der kirchlichen Zusatzversorgung, Bestand haben, oder, weil nicht ordnungsgemäß beschlossen, für unwirksam zu erklären sind.
Das Gericht hatte keine Mühe, zweifelsfrei festzustellen, dass die an das Schlichtungsverfahren zu stellenden Form- und Verfahrensregeln nicht eingehalten wurden.
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