Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 04./05.03.2024 in Berlin
Die Regierungs-Koalition hatte vereinbart die Notwendigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts zu überprüfen. Der durchgeführte Dialogprozess endet im Januar 2024. Was bedeutet das für Mitarbeitervertretungen? Was bedeuten die aktuellen Änderungen des MVG-EKD in diesem Kontext? Wir wollen mit Expert:innen aktuelle rechtliche Entwicklungen diskutieren und Handlungsmöglichkeiten für Mitarbeitervertretungen aufzeigen und weiterentwickeln.
Überprüft, ob ihr durch die gesetzliche Änderung des § 19 Abs. 2 MVG-EKD noch Fortbildungskontingent nutzen könnt und meldet euch zu dieser wichtigen Veranstaltung an.
Anmeldung: Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 04./05.03.2024 in Berlin (mav-seminare.de)