Württemberg war die letzte Landeskirche, in der nur Mitglieder einer ACK-Kirche in die MAV wählbar waren. Am 7. Juli hat die Landessynode Württemberg endlich den Passus auch im MVG.Wü. gestrichen. Es war viel Überzeugungsarbeit, insbesondere hinsichtlich der konservativen Kräfte, in der württembergischen Synode dafür nötig. Mit zahlreichen Aktionen der MAVen und AGMAV-Württemberg konnte eine große Mehrheit in der Abstimmung erreicht werden. Auch die Bundeskonferenz hat ein Unterstützungsschreiben an die Landessynode Württemberg gerichtet. Teil des Schreibens war das tolle Foto, das in der buko-Klausur am entstanden ist.
Der neue Gesetzestext sieht nun vor, dass die zur Wahl stehenden Mitarbeitenden auf die sich „aus ihren Arbeitsverträgen ergebenden Loyalitätsobliegenheiten hingewiesen werden“. Hier der entsprechende § aus dem MVG Württemberg zum Download
Hier das Unterstützungsschreiben der Bundeskonferenz zum Download