Vor fast zwei Jahren hat die Bundeskonferenz das Thema Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auch in diakonischen Unternehmen wieder aufgegriffen. Mehr als ein Jahr haben sich die Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen mit der Frage beschäftigt. Es wurden die Vor- und Nachteile einer Anwendung betrachtet und eine Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes vorbereitet. Als Ergebnis der Beratungen und nach Kenntnisnahme des Entwurfes der EKD zur Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes, hat die Bundeskonferenz am 05. Juni 2023 folgenden Beschluss gefasst.
Die Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen der Diakonie unterstützt die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere die Forderung den Tendenzschutz ersatzlos zu streichen und die Nichtgeltung des BetrVG auf den verkündigungsnahen Bereich der Religionsgemeinschaften zu begrenzen. In dem Zusammenhang unterstützt die Bundeskonferenz auch die aktuelle Kampagne der Gewerkschaft ver.di, „Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte“.