Aktuelles zu

Unternehmensmitbestimmung
in der Diakonie
Mehr Schein als Sein

Statt gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechten zur Unternehmensmitbestimmung wurde für den Bereich diakonischer Einrichtungen 2017 eine Verbandsempfehlung zur „Ermöglichung von Mitwirkungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden in Aufsichtsorganen“ erlassen. Diakonischen Einrichtungen wird darin empfohlen, ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden die Interessensvertretung der Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien zu beteiligen. Die Bundeskonferenz, das Spitzenorgan der 
Mitarbeiter*innenvertretungen (MAV) der Diakonie hat damals schon die Wirkung einer solchen Empfehlung angezweifelt.

Jetzt wurde die Wirkung dieser Empfehlung mit einer bundesweiten Umfrage überprüft und es wurde bestätigt:

Eine Empfehlung bringt nicht mehr Beteiligung und Mitbestimmung.

Diakonische Einrichtungen verhalten sich wie andere Sozialunternehmen. Es gibt Einrichtungen, die schon lange eine Unternehmenskultur der Partizipation pflegen und ihre MAVen in den Aufsichtsgremien beteiligen. Es gibt aber eben auch weitaus mehr andere, die eine Beteiligung von Beschäftigten hier für überflüssig halten. Selbst in großen Diakoniekonzernen wie Agaplesion mit ca. 20.000 Mitarbeiter*innen oder das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland mit über 9.000 Mitarbeiter*innen heißt es bei der Unternehmensmitbestimmung – Fehlanzeige.

Die Bundeskonferenz hat deshalb in Folge ihrer Klausur am 23. Juni 2021 die Synode der EKD, das gesetzgebende Gremium in der evangelischen Kirche, angeschrieben und darum gebeten, sich dem Thema anzunehmen. Vor 70 Jahren, im Juni 1951 wurde die Mitbestimmung in Aufsichtsgremien großer Firmen in der Bundesrepublik etabliert. Es ist an der Zeit, auch in den Sozialunternehmen der Diakonie diese gesetzlich zu verankern.  

Offener Brief zum Download