Die Teilnehmenden der 24. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht erklären:
Die Kirchen verteidigen mit allen Mitteln ihren Sonderweg im Arbeitsrecht. Damit schränken sie die
Selbstbestimmung und Grundrechte anderer ein. So zum Beispiel am Christlichen Klinikum Lippstadt, das
nach der Fusion eines evangelischen und eines katholischen Trägers medizinisch indizierte
Schwangerschaftsabbrüche weitgehend verboten hat. Der Gynäkologe Dr. Joachim Volz kämpft vor
Gericht und in der Öffentlichkeit für die ärztliche Berufsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der
betroffenen Frauen. Er hat darin unsere volle Unterstützung.
Auch in anderen Fällen werden Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen grundlegende demokratische
Rechte vorenthalten. So bestreiten Evangelische Kirche Mitteldeutschland, Diakonie und Klinikleitung das
Recht der Beschäftigten am Sophien und Hufeland Klinikum Weimar, sich mit Warnstreiks für einen
Tarifvertrag einzusetzen. Der kirchliche Arbeitgeber will verhindern, dass die Kolleg*innen ihre eigenen
Arbeitsbedingungen auf Augenhöhe mitgestalten. Demokratische Teilhabe wird unterbunden. Gerade in
diesen Zeiten ist das eine fatale Botschaft.
Wir stellen uns an die Seite all derer, die für mehr Demokratie, Gleichbehandlung und Beteiligung in
kirchlichen Einrichtungen streiten. Die Grundrechte gelten für alle auch für die Beschäftigten in Kirche
und Diakonie!


