Das Einigungsstellenverfahren ist im Betriebsverfassungsgesetz ein bewährtes Mittel um sachgerechte Lösungen für Regelungsstreitigkeiten im Betrieb zu finden.
Mit der Novellierung 2019 wurde die Einigungsstelle auch im Mitarbeitervertretungsgesetz verankert. Dazu wurden jedoch nicht die Regularien des Betriebsverfassungsgesetzes übernommen. Es wurden eigene stark formalisierte Regelungen geschaffen. Eine effektive Mitbestimmung sieht anders aus.
Der ver.di-Kirchenfachrat hat eine gewerkschaftliche Bewertung der bisherigen Umsetzung des Einigungsstellenverfahrens gemäß MVG-EKD erstellt. Die Bewertung finden Sie hier