Aktuelles zu

Diakonie Hessen schwächt
Mitarbeitervertretungen

In der Diakonie Hessen hat sich eine neue Arbeitsrechtliche Kommission gebildet, obwohl die große Mehrheit der Diakonischen Beschäftigten sich für den Abschluss von Tarifverträgen ausgesprochen hat.

Die 14 Sitze (7 Mitglieder und 7 Stellvertreter*innen) der ‚Dienstnehmerseite‘ werden von klei¬nen Verbänden besetzt, die kaum eine Basis bei den Diakoniebeschäftigten haben. 

„Dienstnehmervertreter“ in der ARK brechen ihr Wort

Schon in der ersten Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission brechen die „Dienstnehmervertreter“ ihr Wort. Was ist passiert?

In einer Diskussionsveranstaltung am 17. Mai haben die Protagonisten der „Dienstnehmer“ den anwesenden Mitgliedern von Mitarbeitervertretungen gesagt, sie hätten – außer einer Entgeltsteigerung für Beschäftigte in Kurhessen-Waldeck – noch keine konkreten Überlegungen für die Arbeit in der ARK. Man müsse sich ja erst noch finden. Man sicherte zu, die Beschäftigten über alle geplanten und beschlossenen Maßnahmen zu informieren.

Fünf Tage später wird mit Zustimmung dieser „Dienstnehmervertreter“ beschlossen, dass die Mitarbeitervertretungen in Einrichtungen in Kurhessen-Waldeck, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage fühlen und Gehaltsabsenkungen planen, nicht mehr mitbestimmen dürfen. Eine vorherige Information der Beschäftigten – geschweige denn eine inhaltliche Diskussion – vor diesem Beschluss fand nicht statt.

Im Gegenzug erhalten die Beschäftigten in KW zum 1. Juni 3 % und zum 1. Oktober noch einmal 2,7 % mehr Entgelt. Das muss dann aber auch bis mindestens 31. März 2019 reichen, obwohl die Kolleginnen und Kollegen in Kurhessen-Waldeck einen höheren Nachholbedarf gegenüber den Beschäftigten in Hessen-Nassau haben. 

Werden Kritiker des „Dritten Weges“ bewusst behindert?

Die Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen, die wie die große Mehrheit der Beschäftigten Arbeitsrechtsregelungen über Arbeitsrechtliche Kommissionen ablehnen und den Abschluss von Tarifverträgen fordern, haben das Vorgehen und den Wortbruch der ‚Dienstnehmervertreter‘ scharf kritisiert.

Den Mitgliedern des neu zu bildenden Gesamtausschusses gewährt die Diakonie Hessen insgesamt 2,5 Freistellungen. Damit soll alles abgegolten sein: Sitzungen des Gremiums, Beratung der Mitarbeitervertretungen, Fortbildungen der Mitarbeiter-vertretungen, Verhandlungen mit der Diakonie Hessen Teilnahme an überregionalen Treffen etc. Es ist belegt, dass das Freistellungskontingent dafür bei weitem nicht ausreicht. Deshalb müssen die Mitglieder des Gesamtausschusses ihr Ehrenamt unentgeltlich in ihrer Freizeit ausüben sobald die 2,5 Freistellungen ausgeschöpft sind.

Der Rechtsweg, um eine andere Lösung zu erreichen ist ausgeschlossen. Das höchste Gericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten, der Kirchengerichtshof der EKD, hat zwar festgestellt, dass durch diese Regelung der Gesamtausschuss strukturell benachteiligt und unterlegen ist, war aber auf Grund der Eindeutigkeit der Regelung gehindert, eine andere Auslegung zu finden. Gespräche der Gesamtausschüsse mit der Diakonie Hessen über dieses Thema blieben bis Juli 2018 erfolglos. 

Dritter Weg gut ausgestattet

Ganz anders für die Befürworter des Modells der Arbeitsrechtlichen Kommissionen. Für die „Dienstnehmerseite‘ gibt es 3,75 Freistellungen und der Rechtsweg für ein höheres Kontingent ist eröffnet. Das sind mindestens 50 Prozent mehr personelle Möglichkeiten für Befürworter des Lieblingsweges der der Diakonie Hessen als für deren Kritiker. Ein Schelm, … 

Dritter Weg begünstigt Ersten Weg

Am 24. Mai hat das Bundesarbeitsgericht erneut festgestellt, dass Diakonische Einrichtungen von den AVR abweichen dürfen. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben keine Chance, den Inhalt der AVR einzuklagen. Von dieser Möglichkeit machen nicht nur wenige Diakonische Einrichtungen Gebrauch. Dass eine solche Einrichtung deswegen mal aus einem Diakonischen Werk ausgeschlossen worden wäre, ist den Autoren nicht bekannt.