Die Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen hat die Dienstnehmervertretung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland um eine Stellungnahme zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und zu Prämien außerhalb der Pflege gebeten. Die Antwort: Keine.
In Zeiten der Pandemie sind gerade die Kolleg*innen in der sozialen Arbeit besonders belastet, und die Gesellschaft erkennt den enormen Wert dieser Arbeit. So hat z. B. die Bundesregierung per Gesetz eine Bonuszahlung beschlossen, die von den jeweiligen Trägern noch aufgestockt werden kann. Verschiedene Interessensverbände von Arbeitnehmern und Arbeitgebern haben Forderungen formuliert.
Aus diesem Grund hat die Bundeskonferenz sich Anfang Mai mit einem Brief an die Dienstnehmerseite der ARK-DD gewandt, um zu erfahren, was deren Forderungen sind und ob in der Kommission über die Themen „Regelung zur Kurzarbeit“ und „Prämienzahlung für Mitarbeitende“ verhandelt wird. Bis heute gab es auf unserer Schreiben weder eine Antwort noch irgendeine andere Reaktion. Auch auf der Internetseite der Dienstnehmerseite der ARK-DD sind keinerlei Informationen zu diesen Themen zu finden.
Viele unserer Kolleg*innen sind von Kurzarbeit betroffen, und gerade in den unteren Entgeltgruppen reicht das Kurzarbeitergeld allein nicht aus. In anderen Bereichen gibt es daher in Tarifverträgen eine verbindliche Regelung zur Aufstockung. Eine solche Regelung gibt es in den AVR-DD bisher nicht.
Die Bundeskonferenz fordert daher die Dienstnehmerseite auf, sich zu positionieren und entsprechende Forderungen im Interesse der Mitarbeitenden, die sie vertreten sollen, aufzustellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den diakonischen Einrichtungen benötigen verbindliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Diese müssen mindestens das Niveau des „Covid19 Tarifvertrages“ für den öffentlichen Dienstes erreichen.
Auch außerhalb der Pflege leisten, zum Teil unter extremen Belastungen, die Kolleg*innen gute und „systemrelevante“ Arbeit. Diese Arbeit sollte ebenfalls mit einer Prämie honoriert werden. Dafür muss sich die Dienstnehmerseite der ARK DD einsetzen! Und darüber hinaus auch alle Kolleg*innen, für die sie vorgibt, dort in der Kommission zu verhandeln, entsprechend informieren!
Dokument zum Download