In der Vollversammlung im Februar hat die Bundeskonferenz neben vielen anderen wichtigen Themen, auch den weiteren Novellierungsbedarf des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes bearbeitet. Nach wie vor ist das MVG im Vergleich zum BetrVG sowohl in den Arbeitsbedingungen der MAVen als auch in der Qualität der Mitbestimmung deutlich schlechter. Wir haben bei gleicher Zahl der Mitarbeitenden weniger Mitglieder im Gremium, diese haben bei vergleichbaren Aufgaben und Mitarbeitendenzahlen wesentlich weniger Freistellung, die Einigungsstelle ist im MVG begrenzt auf § 40 und MAVen können nicht wie im BetrVG auch bei anderen Regelungsstreitigkeiten die Einigungsstelle anrufen.
Hinzu kommt, dass nicht alle Gliedkirchen das MVG-EKD auch anwenden. Einige machen eigene MVGs, andere regeln über Ausführungsgesetze Abweichungen. Hinnehmbar wäre dies, wenn dadurch regionale Besonderheiten für die MAVen besser geregelt würden. Die regionalen MVGs enthalten jedoch meist Absenkungen zum MVG-EKD Gesetz. So werden z.B. die eh schon schlechteren Regelungen zur Freistellung noch weiter abgesenkt, das ist nicht hinnehmbar. Schlusslicht bildet hier die Pfalz – deshalb hat die Pfalz, wie ihr auf dem Foto erkennen könnt die „rote Laterne“.
Wir werden uns weiter für gute Arbeitsbedingungen und wirkungsvolle Mitbestimmungsrechte einsetzen, richtig wäre die Anwendung des Betr.VG und solange Kirche und Diakonie eigene Regelungen machen wollen, müssen diese mindestens gleich gut oder eben besser sein, um dem Anspruch von Kirche und Diakonie gerecht zu werden.


